Im kürzlich veröffentlichten aktualisierten Haushaltserlass 2025/2026 informierte die
Diözese Rottenburg-Stuttgart über die Entscheidung des Diözesanrats vom 28./29.
November 2025, die Kirchensteuerzuweisung an die Kirchengemeinden um 8,7 Prozent
zu senken. Damit erhalten die Kirchengemeinden im Jahr 2026 167 Mio. Euro statt der
ursprünglich vorgesehenen 183 Mio. Euro.
Dem Beschluss des Diözesanrats waren umfassende Vorberatungen in der Sitzung des
Bischöflichen Ordinariats, der Ausgleichstockskommission und im Finanzausschuss
vorangegangen. Grund für den Beschluss war der deutlich niedrigere Kirchensteuereingang
bereits im Jahr 2025. Um die direkten Kirchensteuerzuweisungen an die Kirchengemeinden und
die Zuweisungen des Ausgleichsstocks für das Jahr 2025 dennoch in der bewilligten Höhe
ausbezahlen zu können, muss die ursprünglich geplante Entnahme aus der gemeinsamen
Rücklage der Kirchengemeinden (Rücklage Verteilungsmasse), die aus nicht verteilten
Kirchensteuereinnahmen früherer Jahre gebildet wurde, von 21,5 Mio. Euro auf rund 40 Mio.
Euro erhöht werden. Bereits im Jahresabschluss 2024 war es notwendig, zum Ausgleich der
rückläufigen Kirchensteuereinnahmen einen zweistelligen Millionenbetrag aus der Rücklage
Verteilungsmasse zu entnehmen, um die Handlungsfähigkeit der Kirchengemeinden zu
sichern.
Da auch für die Folgejahre nicht mit höheren, eher weiter sinkenden Kirchensteuereinnahmen
zu rechnen ist, werden voraussichtlich auch die Zuweisungen weiter sinken. Der nun gesetzte
Konsolidierungsimpuls trägt dazu bei, dass die Rücklage Verteilungsmasse den
Kirchensteuerrückgang noch so lange abfedern kann, bis die Einsparmaßnahmen über den
Entwicklungsprozess „Kirche der Zukunft“ ihre Wirkung entfalten.
Annahmen treffen nicht mehr zu
Seit längerem ist bekannt, dass der Diözese Rottenburg-Stuttgart und ihren Kirchengemeinden
künftig weniger Kirchensteuermittel zur Verfügung stehen werden. Ursache hierfür sind die
anhaltend schwierige wirtschaftliche Lage – insbesondere in Württemberg mit seiner starken
Prägung durch Maschinenbau und Automobilindustrie –, eine rückläufige Zahl von Taufen, der
Eintritt der einkommensstarken „Baby-Boomer“-Generation in den Ruhestand sowie die
anhaltend hohe Zahl von Kirchenaustritten.
In den bisherigen Planungen ging die Diözese Rottenburg-Stuttgart davon aus, dass der
Kirchensteueranteil für die Kirchengemeinden langfristig bei ca. 280 bis 290 Mio. Euro liegen
würde. Gleichzeitig war aufgrund steigender Personal- und Sachkosten – insbesondere infolge
der Lohn- und Preissteigerungen – bereits mit einem jährlichen strukturellen
Finanzierungsdefizit von ca. 65 Mio. Euro bis zum Jahr 2035 zu rechnen.
Die nun vorliegenden Zahlen zeigten jedoch, dass diese Annahmen schon auf das Jahr 2025
nicht mehr zutreffen, heißt es im aktualisierten Haushaltserlass. Stattdessen sei in Bezug auf
die Kirchengemeinden derzeit nur noch von Kirchensteuereinnahmen in Höhe von rund 255
Mio. Euro im Jahr 2025, etwa 260 Mio. Euro für das Jahr 2026 und nur noch von rund 246 Mio.
Euro im Jahr 2027 auszugehen.
Ohne Anpassungen hätte dies zur Folge, dass zur Finanzierung der bisherigen
Zuweisungshöhen zusätzliche Mittel aus der Rücklage Verteilungsmasse entnommen werden
müssten, sagt Robert Hahn, Leiter der Hauptabteilung „Kirchengemeinden und Dekanate“ im
Bischöflichen Ordinariat der Diözese. Für die Jahre 2025 und 2026 würde sich dieser
Entnahmebedarf auf insgesamt rund 74,6 Mio. Euro belaufen, was etwa 23 Prozent der
gesamten Rücklage entspricht. Ohne weitere Rücklagenentnahme wäre allerdings für das Jahr
2027 nur noch eine Zuweisung von rund 132 Mio. Euro möglich – ein weiterer Rückgang von
etwa 28 Prozent gegenüber 2026. Nach der Einschätzung von Hahn könnten die
Kirchengemeinden diesen Einbruch nicht aus eigenen Mitteln kompensieren. Diese Entwicklung
habe somit nicht nur gravierende Auswirkungen auf die Kirchensteuerverteilung 2025/2026,
sondern auch auf den kommenden Planungszeitraum 2027/2028. Vor diesem Hintergrund sei
ein aktives und frühzeitiges Gegensteuern erforderlich.
Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung der Kirchengemeinden
Mit dem im Frühjahr 2025 gestarteten Entwicklungsprozess „Kirche der Zukunft“ wurden bereits
strukturelle Einsparmaßnahmen auf den Weg gebracht, damit die Kirchengemeinden langfristig
finanziell konsolidiert und handlungsfähig bleiben. Dazu zählt auch das Projekt „Räume für eine
Kirche der Zukunft“, das bereits zum 1. Januar 2024 startete. Dieses hat das Ziel, den
beheizten, kirchensteuerfinanzierten und nicht-sakralen Gebäudebestand der
Kirchengemeinden mit Blick auf die Kosten um mindestens 30 Prozent zu reduzieren und
nachhaltig weiterzuentwickeln. Felix Kellner, stellvertretender Leiter des Projekts „Räume für
eine Kirche der Zukunft“, sagt: „Schon jetzt zeigt sich, dass die Ergebnisse des Projekts ‚Räume
für eine Kirche der Zukunft‘ wichtige Einsparungen bringen werden. Sie können die akuten
Herausforderungen aber nicht vollständig und vor allem nicht zeitnah ausgleichen.“
Daher wird zusätzlich über weitere Programme im Entwicklungsprozess eine Entlastung der
Verwaltung angestrebt – etwa durch die Zusammenlegung der aktuell 1.020 Kirchengemeinden
zu 50 bis 80 neuen Kirchengemeinden, durch die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen
sowie durch eine Vereinheitlichung und Optimierung von Verwaltungsprozessen über ein
zentrales Prozessmanagement. Gleichzeitig würden pastorale Schwerpunkte gesetzt und
andere Aufgaben langfristig aufgegeben werden müssen, sagt Generalvikar Dr. Clemens
Stroppel. „Angesichts der prognostizierten Seitwärtsbewegung oder weiteren Rückgängen bei
den Kirchensteuereinnahmen ab 2027 sind zumindest zum Ausgleich der Lohn- und
Preissteigerungen zusätzliche strukturelle Maßnahmen erforderlich. Daher finden bereits
Beratungen zu weiteren Einsparmöglichkeiten statt. Auch die Kirchengemeinden selbst, die
Leitungen der Verwaltungszentren sowie die Dekane sind aufgerufen, alle realistischen
Einsparmöglichkeiten zu prüfen und umzusetzen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit
langfristig zu sichern.“
Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung in der bischöflichen Kurie
Bereits 2023 wurde die Mittelfristige Finanzplanung 2025 bis 2030 durch den Diözesanrat
beschlossen, die für den Haushalt der Diözese unter dem Motto „Wandel und Entwicklung
ermöglichen – Stabilität für die Zukunft gestalten“ einen wichtigen Beitrag zur finanziellen
Stabilisierung leisten soll. Ziel ist es, die Haushaltsansätze bis 2030 schrittweise um rund 10
Prozent des Haushaltsvolumens zu reduzieren.
„Für den Bereich der Bischöflichen Kurie bedeutet das eine dauerhafte Senkung der Sach- und
Personalkosten um 10 Prozent. Dafür haben die Budgetverantwortlichen innerhalb des
Diözesanhaushalts im Jahr 2025 Vorschläge zur Einsparung erarbeitet, die aktuell geprüft und
dann für die Planung des Haushalts 2026/2027 freigegeben werden“, sagt Generalvikar Dr.
Stroppel. Ein Teil der Ergebnisse soll zudem in ein Organisationsentwicklungs-Programm
überführt werden, das im Jahr 2026 starten und die Bereiche Diözesanverwaltung, mittlere
Ebene und kirchliche Einrichtungen einbeziehen wird. Vor dem Hintergrund der Altersstruktur
der Mitarbeitenden und der Notwendigkeit, Wissen in der Organisation zu halten, sicherte
Generalvikar Dr. Stroppel zu, dass es zu keinen betriebsbedingten Kündigungen kommen
werde.
Zum Hintergrund
Der Diözesanrat der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist als Diözesansteuervertretung für die
Verwaltung und Verteilung des Kirchensteueraufkommens zuständig. Vom
Bruttokirchensteueraufkommen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart wird eine
Verwaltungskostenvergütung in Höhe von 3 Prozent an das Land Baden-Württemberg sowie
Ausgleichszahlungen an andere Diözesen und Vorwegausgaben gezahlt. Der restliche Betrag –
das verteilbare Aufkommen der Kirchensteuer – steht hälftig den Kirchengemeinden und der
Diözese zur Verfügung. Die Mittel der Kirchengemeinden werden nach Abzug der
gemeinsamen Personal- und Sachkosten zu 73 Prozent als direkte Zuweisung direkt in die
Haushalte der Kirchengemeinden gebucht. 27 Prozent der Mittel fließen in den Ausgleichstock,
der den finanz-schwachen Gemeinden eine Grundfinanzierung sichert, Investitionen
beispielsweise für Bauvorhaben bezuschusst, für einen solidarischen Ausgleich zwischen den
Gemeinden sorgt und bestimmte andere Aufgaben finanziert.
Weitere Informationen zur Kirchensteuer finden Sie auch unterKirche der Zukunft“, das bereits zum 1. Januar 2024 startete. Dieses hat das Ziel, den
beheizten, kirchensteuerfinanzierten und nicht-sakralen Gebäudebestand der
Kirchengemeinden mit Blick auf die Kosten um mindestens 30 Prozent zu reduzieren und
nachhaltig weiterzuentwickeln. Felix Kellner, stellvertretender Leiter des Projekts „Räume für
eine Kirche der Zukunft“, sagt: „Schon jetzt zeigt sich, dass die Ergebnisse des Projekts ‚Räume
für eine Kirche der Zukunft‘ wichtige Einsparungen bringen werden. Sie können die akuten
Herausforderungen aber nicht vollständig und vor allem nicht zeitnah ausgleichen.“
Daher wird zusätzlich über weitere Programme im Entwicklungsprozess eine Entlastung der
Verwaltung angestrebt – etwa durch die Zusammenlegung der aktuell 1.020 Kirchengemeinden
zu 50 bis 80 neuen Kirchengemeinden, durch die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen
sowie durch eine Vereinheitlichung und Optimierung von Verwaltungsprozessen über ein
zentrales Prozessmanagement. Gleichzeitig würden pastorale Schwerpunkte gesetzt und
andere Aufgaben langfristig aufgegeben werden müssen, sagt Generalvikar Dr. Clemens
Stroppel. „Angesichts der prognostizierten Seitwärtsbewegung oder weiteren Rückgängen bei
den Kirchensteuereinnahmen ab 2027 sind zumindest zum Ausgleich der Lohn- und
Preissteigerungen zusätzliche strukturelle Maßnahmen erforderlich. Daher finden bereits
Beratungen zu weiteren Einsparmöglichkeiten statt. Auch die Kirchengemeinden selbst, die
Leitungen der Verwaltungszentren sowie die Dekane sind aufgerufen, alle realistischen
Einsparmöglichkeiten zu prüfen und umzusetzen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit
langfristig zu sichern.“
Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung in der bischöflichen Kurie
Bereits 2023 wurde die Mittelfristige Finanzplanung 2025 bis 2030 durch den Diözesanrat
beschlossen, die für den Haushalt der Diözese unter dem Motto „Wandel und Entwicklung
ermöglichen – Stabilität für die Zukunft gestalten“ einen wichtigen Beitrag zur finanziellen
Stabilisierung leisten soll. Ziel ist es, die Haushaltsansätze bis 2030 schrittweise um rund 10
Prozent des Haushaltsvolumens zu reduzieren.
„Für den Bereich der Bischöflichen Kurie bedeutet das eine dauerhafte Senkung der Sach- und
Personalkosten um 10 Prozent. Dafür haben die Budgetverantwortlichen innerhalb des
Diözesanhaushalts im Jahr 2025 Vorschläge zur Einsparung erarbeitet, die aktuell geprüft und
dann für die Planung des Haushalts 2026/2027 freigegeben werden“, sagt Generalvikar Dr.
Stroppel. Ein Teil der Ergebnisse soll zudem in ein Organisationsentwicklungs-Programm
überführt werden, das im Jahr 2026 starten und die Bereiche Diözesanverwaltung, mittlere
Ebene und kirchliche Einrichtungen einbeziehen wird. Vor dem Hintergrund der Altersstruktur
der Mitarbeitenden und der Notwendigkeit, Wissen in der Organisation zu halten, sicherte
Generalvikar Dr. Stroppel zu, dass es zu keinen betriebsbedingten Kündigungen kommen
werde.
Zum Hintergrund
Der Diözesanrat der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist als Diözesansteuervertretung für die
Verwaltung und Verteilung des Kirchensteueraufkommens zuständig. Vom
Bruttokirchensteueraufkommen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart wird eine
Verwaltungskostenvergütung in Höhe von 3 Prozent an das Land Baden-Württemberg sowie
Ausgleichszahlungen an andere Diözesen und Vorwegausgaben gezahlt. Der restliche Betrag –
das verteilbare Aufkommen der Kirchensteuer – steht hälftig den Kirchengemeinden und der
Diözese zur Verfügung. Die Mittel der Kirchengemeinden werden nach Abzug der
gemeinsamen Personal- und Sachkosten zu 73 Prozent als direkte Zuweisung direkt in die
Haushalte der Kirchengemeinden gebucht. 27 Prozent der Mittel fließen in den Ausgleichstock,
der den finanz-schwachen Gemeinden eine Grundfinanzierung sichert, Investitionen
beispielsweise für Bauvorhaben bezuschusst, für einen solidarischen Ausgleich zwischen den
Gemeinden sorgt und bestimmte andere Aufgaben finanziert.
Weitere Informationen zur Kirchensteuer finden Sie auch unterKirche der Zukunft“, das bereits zum 1. Januar 2024 startete. Dieses hat das Ziel, den
beheizten, kirchensteuerfinanzierten und nicht-sakralen Gebäudebestand der
Kirchengemeinden mit Blick auf die Kosten um mindestens 30 Prozent zu reduzieren und
nachhaltig weiterzuentwickeln. Felix Kellner, stellvertretender Leiter des Projekts „Räume für
eine Kirche der Zukunft“, sagt: „Schon jetzt zeigt sich, dass die Ergebnisse des Projekts ‚Räume
für eine Kirche der Zukunft‘ wichtige Einsparungen bringen werden. Sie können die akuten
Herausforderungen aber nicht vollständig und vor allem nicht zeitnah ausgleichen.“
Daher wird zusätzlich über weitere Programme im Entwicklungsprozess eine Entlastung der
Verwaltung angestrebt – etwa durch die Zusammenlegung der aktuell 1.020 Kirchengemeinden
zu 50 bis 80 neuen Kirchengemeinden, durch die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen
sowie durch eine Vereinheitlichung und Optimierung von Verwaltungsprozessen über ein
zentrales Prozessmanagement. Gleichzeitig würden pastorale Schwerpunkte gesetzt und
andere Aufgaben langfristig aufgegeben werden müssen, sagt Generalvikar Dr. Clemens
Stroppel. „Angesichts der prognostizierten Seitwärtsbewegung oder weiteren Rückgängen bei
den Kirchensteuereinnahmen ab 2027 sind zumindest zum Ausgleich der Lohn- und
Preissteigerungen zusätzliche strukturelle Maßnahmen erforderlich. Daher finden bereits
Beratungen zu weiteren Einsparmöglichkeiten statt. Auch die Kirchengemeinden selbst, die
Leitungen der Verwaltungszentren sowie die Dekane sind aufgerufen, alle realistischen
Einsparmöglichkeiten zu prüfen und umzusetzen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit
langfristig zu sichern.“
Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung in der bischöflichen Kurie
Bereits 2023 wurde die Mittelfristige Finanzplanung 2025 bis 2030 durch den Diözesanrat
beschlossen, die für den Haushalt der Diözese unter dem Motto „Wandel und Entwicklung
ermöglichen – Stabilität für die Zukunft gestalten“ einen wichtigen Beitrag zur finanziellen
Stabilisierung leisten soll. Ziel ist es, die Haushaltsansätze bis 2030 schrittweise um rund 10
Prozent des Haushaltsvolumens zu reduzieren.
„Für den Bereich der Bischöflichen Kurie bedeutet das eine dauerhafte Senkung der Sach- und
Personalkosten um 10 Prozent. Dafür haben die Budgetverantwortlichen innerhalb des
Diözesanhaushalts im Jahr 2025 Vorschläge zur Einsparung erarbeitet, die aktuell geprüft und
dann für die Planung des Haushalts 2026/2027 freigegeben werden“, sagt Generalvikar Dr.
Stroppel. Ein Teil der Ergebnisse soll zudem in ein Organisationsentwicklungs-Programm
überführt werden, das im Jahr 2026 starten und die Bereiche Diözesanverwaltung, mittlere
Ebene und kirchliche Einrichtungen einbeziehen wird. Vor dem Hintergrund der Altersstruktur
der Mitarbeitenden und der Notwendigkeit, Wissen in der Organisation zu halten, sicherte
Generalvikar Dr. Stroppel zu, dass es zu keinen betriebsbedingten Kündigungen kommen
werde.
- https://www.drs.de/kirchensteuer
