Bischof und Diözesanrat legen den Rahmen für die kommende Entwicklung einer „Kirche der Zukunft“ fest

Die Traditionen und das vielfältige Leben in den Kirchengemeinden zwischen Hohenlohe und Bodensee, Schwarzwald und Ostalb zu erhalten, in der Seelsorge vor Ort ansprechbar zu bleiben und auch neue Menschen zu erreichen, die nach einem spirituellen Mehr im Leben suchen, dafür hat die Diözese Rottenburg-Stuttgart im Frühjahr den Prozess „Kirche der Zukunft“ gestartet. Ein Auslöser war der Rückgang der Mitgliederzahlen in der katholischen Kirche durch Austritt, demografische Entwicklung und weniger Taufen. Das und die wirtschaftliche Gesamtsituation sorgen für dauerhaft sinkende Kirchensteuereinnahmen. Zudem nimmt die Zahl derer ab, die einen Seelsorgeberuf ergreifen.

Der Diözesanrat steckte nun zusammen mit Bischof Dr. Klaus Krämer den Rahmen für das Projekt „Seelsorge in neuen Strukturen“ ab. Der Sitzung am Samstag in Untermarchtal vorausgegangen waren in diesem zentralen Teilprojekt des Zukunftsprozesses umfängliche Beratungsrunden und das Stimmungsbild einer breit angelegten Beteiligungsphase. Der Diözesanrat empfahl dem Bischof nach intensiver Beratung und Diskussion, aus aktuell 1.020 rechtlich selbstständigen Kirchengemeinden 50 bis 80 Raumschaften zu bilden. Dies soll Verwaltungsaufgaben reduzieren sowie dem kirchlichen Leben vor Ort finanziell und personell mehr Freiräume ermöglichen und es langfristig sichern. Der Bischof nahm das bis auf eine Gegenstimme einstimmige Votum des Diözesanrats an.

Entscheidungen des Diözesanrats im Überblick

Anzahl der neuen Raumschaften

  • Die Diözese wird künftig aus 50-80 Raumschaften (Verwaltungseinheiten) bestehen
  • Die aktuellen Kirchengemeinden bleiben als Kirchorte weiterhin wichtige Orte des kirchlichen Lebens
  • Gläubige können im Kirchort weiterhin Verantwortung übernehmen 

Verwaltungsbeauftragte:r

  • Die Diözese etabliert die Funktion eines/einer Verwaltungsbeauftragten zur Unterstützung der Leitung der Raumschaft

Mögliche Leitungsmodelle

  • mit einem Pfarrer 
  • mit einem Pfarrer-Team. Einer der beiden Pfarrer wird zum Moderator ernannt und trägt die Letztverantwortung.
  • mit einem/einer Pfarrbeauftragten. Ein moderierender Priester trägt die Letztverantwortung. 
  • mit einem Pfarrbeauftragten-Team. Ein moderierender Priester trägt die Letztverantwortung.

Vereinigung durch Union

  • Eine Kirchengemeinde nimmt die anderen Gemeinden auf
  • Die aufnehmende Gemeinde ist neuer Pfarrsitz und stellt die Pfarrkirche
  • Dabei kann die neue Raumschaft den Namen der aufnehmenden Kirchengemeinde übernehmen oder einen neuen, gemeinsam Namen zu wählen

Nächster Projektschritt 2026

  • Umschreibung der Raumschaften durch Voten der Kirchengemeinden und muttersprachlichen Gemeinden

Jetzt stehen die Entscheidungen vor Ort an

Diese Entscheidung ist erst der Beginn und der Anstoß für die Überlegungen vor Ort, welche aktuellen Kirchengemeinden zusammenpassen und wie die neuen Raumschaften auch der ländlichen oder städtischen Struktur gerecht werden. Hierbei ist die Beteiligung aller Kirchengemeinden – auch der muttersprachlichen – vorgesehen. Mit einer Enthaltung sprach sich der Diözesanrat dafür aus, bei der Leitung der neuen Raumschaft neben Pfarrern auch geeignete sogenannte Laien zu beteiligen. Wie dies rechtssicher möglich ist, soll in der Weiterentwicklung ausgearbeitet werden. Ebenso ist auch bei der Grundsatzentscheidung für die Entlastung der Gemeindeleitung durch Verwaltungsbeauftragte noch die konkrete Umsetzung zu erarbeiten.

Wenn Ende 2026 klar ist, welche bisherigen Kirchengemeinden sich in den neuen Raumschaften zusammenschließen, bilden sich diese nach dem Modell der Union, in dem eine Gemeinde die anderen aufnimmt. Nachdem sich herausstellte, dass nicht nur beim Fusionsmodell der Name der Kirchengemeinde geändert werden kann, sondern auch bei einer Union, sprach sich der Diözesanrat mit großer Mehrheit dafür aus. Das beschleunigt das Verfahren wesentlich. Den Zusammenschluss und die Zusammenarbeit legen die bisherigen Kirchengemeinden gleichberechtigt in einer Gründungsvereinbarung je nach den örtlichen Gegebenheiten fest.

 Ausführliche Informationen folgen.

 „Auch in den neuen Raumschaften bleibt die Kirche am Ort“

Untermarchtal, Dezember 2025 

Am 28. und 29. November fand die Vollversammlung des obersten gewählten Laiengremiums der Diözese Rottenburg-Stuttgart im Kloster Untermarchtal statt – gleichzeitig war es auch die letzte Sitzung dieser Amtsperiode und damit des 11. Diözesanrats. Im Mittelpunkt standen richtungsweisende Beratungen und gewichtige Beschlüsse zu Eckpunkten im diözesanen Projekt „Seelsorge in neuen Strukturen“.

Die Traditionen und das vielfältige Leben in den Kirchengemeinden zwischen Hohenlohe und Bodensee, Schwarzwald und Ostalb zu erhalten, in der Seelsorge vor Ort ansprechbar zu bleiben und auch neue Menschen zu erreichen, die nach einem spirituellen Mehr im Leben suchen, dafür hat die Diözese Rottenburg-Stuttgart im Frühjahr den Prozess „Kirche der Zukunft“ gestartet. Auslöser waren der Rückgang der Mitgliederzahlen in der katholischen Kirche durch Austritt, demografische Entwicklung und weniger Taufen. Das und die wirtschaftliche Gesamtsituation sorgen für dauerhaft sinkende Kirchensteuereinnahmen. Zudem nimmt die Zahl derer ab, die einen Seelsorgeberuf ergreifen. 

Grundsatzbeschlüsse im Projekt „Seelsorge in neuen Strukturen“

Im Kloster Untermarchtal hat der Diözesanrat zusammen mit Bischof Dr. Klaus Krämer erste wichtige Schritte für das Projekt „Seelsorge in neuen Strukturen” auf den Weg gebracht, dessen Ziel es ist, die rückläufigen Finanz- und Personalressourcen zukunftsfähig zu verwenden und pastorales Personal und Ehrenamtliche stärker von Verwaltungsaufgaben zu entlasten. „Es ist wichtig, mutig voranzugehen. Wir müssen dies aber auch klug und besonnen tun. Das Ergebnis muss so sein, dass die Generation, die nach uns kommt und vielleicht auch die übernächste, noch gut damit arbeiten kann“, sagte Bischof Dr. Krämer zu Beginn der öffentlichen Sitzung, zu der an beiden Sitzungstagen auch Gäste aus Kirchengemeinden gekommen waren, um sich aus erster Hand über die Debatte zum Projekt „Seelsorge in neuen Strukturen“ zu informieren.
 

Nach intensiver Beratung und Diskussion empfahl der Diözesanrat dem Bischof, aus aktuell 1020 rechtlich selbstständigen Kirchengemeinden 50 bis 80 Raumschaften zu bilden. Dies soll Verwaltungsaufgaben reduzieren sowie dem kirchlichen Leben vor Ort finanziell und personell mehr Freiräume ermöglichen und es langfristig sichern. „Es geht um die Menschen und das, was sie in den Kirchorten von uns erwarten“, sagte Diözesanratssprecher Dr. Johannes Warmbrunn in seinem Statement zu Beginn der Aussprache. 


Bischof Dr. Krämer betonte, dass in größeren Raumschaften das bisherige gemeindliche Leben vor Ort weder verschwinden werde noch dürfe. Glaube solle auch zukünftig an verschiedenen Orten nah bei den Menschen vielfältig gelebt werden. Dies unterstrich auch Weihbischof Matthäus Karrer, Leiter der Hauptabteilung „Pastorale Konzeption“ im Bischöflichen Ordinariat: „Auch mit Bildung der neuen Raumschaften bleibt die Kirche am Ort. Sie bekommt nur ein anderes Gesicht. Die aktuellen Kirchengemeinden bilden künftig als Kirchorte in den neuen Raumschaften die zentrale pastorale Größe.“ Das bis auf eine Gegenstimme einstimmige Votum des Diözesanrats bestätigte Bischof Dr. Krämer unmittelbar danach. 


Doch die Entscheidung ist erst der Beginn und der Anstoß für die Überlegungen vor Ort, welche aktuellen Kirchengemeinden zusammenpassen und wie die neuen Raumschaften auch ländlichen und großstädtischen Strukturen gerecht werden. Hierbei ist im kommenden Jahr die Beteiligung aller Kirchengemeinden – auch der muttersprachlichen – vorgesehen. „Es ist ein erster Schritt, den wir heute tun. Wir setzen den Rahmen, den die Gemeinden und Dekanate im kommenden Jahr füllen werden“, sagte Bischof Dr. Krämer. 

Mit einer Enthaltung sprach sich der Diözesanrat auch dafür aus, bei der Leitung der neuen Raumschaften neben Pfarrern auch geeignete Laien als Pfarrbeauftragte zu beteiligen. Wie dies rechtssicher möglich ist, soll in der Weiterentwicklung ausgearbeitet werden. Außerdem hat sich das oberste Laiengremium der Diözese auch mit großer Mehrheit für die Entlastung der Leitung in den Raumschaften durch Verwaltungsbeauftragte ausgesprochen. 

Wenn Ende 2026 klar ist, welche bisherigen Kirchengemeinden sich in den neuen Raumschaften zusammenschließen, bilden sich diese nach dem Modell der Union, in dem eine Gemeinde die anderen aufnimmt. Nachdem sich herausgestellt hat, dass nicht nur beim Fusionsmodell der Name der Kirchengemeinde geändert werden kann, sondern auch bei einer Union, sprach sich der Diözesanrat mit großer Mehrheit dafür aus. Das beschleunigt das Verfahren wesentlich. Den Zusammenschluss und die Zusammenarbeit legen die bisherigen Kirchengemeinden gleichberechtigt in einer Gründungsvereinbarung fest. 

Reduzierung der Kirchensteuerzuweisung für die Kirchengemeinden im Jahr 2026

Neben den Grundsatzentscheidungen im Projekt „Seelsorge in neuen Strukturen“ standen am Freitagnachmittag auch verschiedene Finanzthemen auf der Agenda. Angesichts der rückläufigen Kirchensteuerentwicklung beschloss der Diözesanrat, die Kirchensteuerzuweisung an die Kirchengemeinden für das Jahr 2026 um 8,7 Prozent zu senken. Dieser Schritt sei notwendig, da sich die finanziellen Rahmenbedingungen deutlich gravierender verändert hätten, als bei der Aufstellung des Haushalts 2025/2026 prognostiziert, führte Robert Hahn, Leiter der Hauptabteilung „Kirchengemeinden und Dekanate“ im Bischöflichen Ordinariat der Diözese, aus. Er sicherte zu, die Kirchengemeinden zeitnah über die Absenkung, den weiteren Umgang sowie die perspektivischen Entwicklungen zu informieren. 

Da die Haushalte der Kirchengemeinden insbesondere durch die Bereiche Personal und Bauen geprägt sind, wurde bereits im November 2023 das Projekt „Räume für eine Kirche der Zukunft“ ins Leben gerufen. Ziel des Projekts ist es unter anderem, den Gebäudebestand der Kirchengemeinden an die finanziellen Möglichkeiten vor Ort anzupassen und damit die Finanzen zu stabilisieren. 

Darüber hinaus stellte das oberste Laiengremium der Diözese Rottenburg-Stuttgart auch die Jahresrechnung der Diözese für 2024 fest. Zudem wurde die Einrichtung eines Transformationsfonds beschlossen und für die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgaben im Projekt „Digitalstrategie“ durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage gestimmt.

Ziel des Transformationsfonds ist es, ab 2026 Handlungsspielraum für die erforderlichen Schritte und Maßnahmen zu gewährleisten. Der diözesane Transformationsprozess „Kirche der Zukunft“ umfasst verschiedene Teilprojekte. Diese entwickeln sich im Verlauf des Prozesses weiter oder es kommen neue Projekte hinzu. Um auf diese Dynamiken angemessen reagieren zu können, ist es notwendig, einen Transformationsfonds einzurichten. Der angestrebte Transformationsfonds soll entsprechend den derzeit geschätzten Gesamtkosten mit Mitteln in Höhe von 13 Mio. Euro hälftig aus der „Allgemeinen Rücklage“ sowie der „Rücklage Ausgleichstock“ ausgestattet werden. 

Im Projekt „Digitalstrategie“ soll es 2026 erste Umsetzungsschritte geben. Diese Umsetzung erster Maßnahmen soll als positiven Effekt eine Erhöhung der Nutzerzufriedenheit und erste Effizienzgewinne bewirken. Das bedeutet, die digitale Zusammenarbeit auch mit und zwischen den Kirchengemeinden soll ausgebaut, Prozesse sollen effizienter und erste Automatisierungsschritte eingeführt werden. Außerdem sollen vernetzte digitale neue Lösungen für zentrale Aufgabenbereiche entstehen und bestehende Lösungen vernetzt werden. Die dadurch voraussichtlich entstehenden überplanmäßigen Ausgaben im Jahr 2026 in Höhe von 2,14 Mio. Euro werden durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage finanziert. 

Bischof Dr. Krämer setzt Synodenteam ein 

Darüber hinaus berichtete Bischof Dr. Klaus Krämer über den aktuellen Stand und die Ergebnisse der Überprüfung eines Empfehlungsbeschlusses des Diözesanrats vom März 2025. Darin hatte das Gremium Bischof Krämer empfohlen, die als Ergebnis der Tagung „Wirksame Wegmarken“ im Juli 2023 formulierten Ziele und Handlungsschritte zu überprüfen. Die Ziele und Handlungsschritte ergeben sich aus den Beschlüssen des Synodalen Wegs und sollten mit der Diözesanleitung beraten und deren konkrete Umsetzung in der Diözese angestoßen werden. Bischof Krämer informierte darüber, dass er ein Synodenteam in der Diözese Rottenburg-Stuttgart einsetzen wird, welches die Umsetzung der Empfehlungen aus der Weltsynode steuern und synodale Prozesse auf allen kirchlichen Ebenen anregen soll. 

 Bei seinem Resümee am Ende der Sitzung zeigte sich der scheidende Diözesanratssprecher Dr. Johannes Warmbrunn sehr zufrieden mit der letzten Sitzung des 11. Diözesanrats und lobte die intensiven und konstruktiven Beratungen, die zu einem guten Ergebnis geführt haben. Ebenso wie die Annahme der Voten durch Bischof Dr. Krämer zeige dies, dass in der Diözese Rottenburg-Stuttgart Synodalität wirklich gelebt werde. 

 „Ich bin dankbar, dass Sie, lieber Bischof, diesen Prozess so schnell begonnen und Ihr Versprechen, die Gremien und insbesondere den Diözesanrat intensiv am Transformationsprozess zu beteiligen, eingelöst haben“, sagte Dr. Johannes Warmbrunn. 

 Und auch Bischof Dr. Krämer betonte, dass die letzte Sitzung des 11. Diözesanrats „eine Sternstunde der Synodalität“ gewesen sei. „Ich hätte nicht gedacht, dass wir nach einem Jahr schon so weit sind, wegweisende Schritte beschließen zu können“, bedankte sich der Bischof am Ende der Sitzung für die lebendige und konstruktive Diskussion. 

 Weitere Informationen zum Prozess finden Sie unter

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