Ergebnisse der Wahl des Kirchengemeinderats vom 22. März 2020 in der Kirchengemeinde St. Johann Baptist Affaltrach

Hiermit wird das vom Wahlausschuss festgestellte Ergebnis der Kirchengemeinderatswahl bekannt gegeben:

Die Zahl der Wahlberechtigten:         3.261

Die Zahl der Wähler-/innen:                 432 (13,25 %)

Die Zahl der gültigen Stimmzettel:       432

Die Zahl der ungültigen Stimmzettel:       0

Die Zahl der gültigen Stimmen:         4.364

Namen der Gewählten mit Stimmenzahl:

  1. Reitmaier, Ulrike        307
  2. Kucher, Florian           305
  3. Diemer, Uwe              299
  4. Dorsch, Anita              295
  5. Steinmacher, Jan        289
  6. Zapletal, Sonja            280
  7. Kuhn, Christian           272
  8. Dörrer, Winfried        263
  9. Mauch, Martina         261
  10. Reustlen, Sibylle         250
  11. Stellrecht, Stephanie  250
  12. Laduron, Pierre-Yves  245
  13. Thompson, Cathrin    231 (Hinderungsgrund – kein Einzug möglich)
  14. Schmid, Barbara        228

Namen der Ersatzmitglieder:

  1. Glaser, Alexander       218 (zieht für Fr. Thompson direkt ein)
  2. Van Geest, Alexander 187
  3. Schnitzler, Bettina      184

Da Frau Thompson in ein Beschäftigungsverhältnis mit der Kirchengemeinde tritt, kann sie nicht in den KGR einziehen. Herr Glaser rückt dafür direkt nach.

Wir danken den Mitgliedern des Wahlausschusses Frau Dietz, Frau Hagenbusch, Herrn Kothe, Herrn Kucher und Frau Steinmacher für Ihre geleistete Arbeit und auch allen Wahlhelfern, die beim Auszählen der Stimmen mitgeholfen haben.

Wahlanfechtung (§28 Kirchengemeindeordnung)

  1. Wahlanfechtungen können von jedem wahlberechtigten Kirchengemeindemitglied innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Wahlausschuss schriftlich eingereicht werden. Sie müssen binnen einer weiteren Woche schriftlich begründet werden.
  2. Gründe für die Wahlanfechtung sind:
  3. Mängel in der Person eines Gewählten oder
  4. Verfahrensmängel, die für das Wahlergebnis erheblich sind.

Obersulm, 22.03.2020       Der Wahlausschuss

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