Termin der Wahl der Kirchengemeinderäte und Pastoralräte 2025

Mit Zustimmung von Bischof Dr. Gebhard Fürst wurde der Wahltag für die nächste Wahl der Kirchengemeinderäte und Pastoralräte in der Diözese Rottenburg-Stuttgart gemäß § 6 Abs. 1 der Ordnung für die Wahl von Kirchengemeinderäten und Pastoralräten – Wahlordnung/WahlO auf Sonntag, den 30. März 2025 festgesetzt. 

Dieser Wahltag ist für alle Kirchengemeinden und Gemeinden für Katholiken anderer Muttersprache in der Diözese Rottenburg-Stuttgart verbindlich, sofern nicht eine schriftliche Ausnahmegenehmigung des Bischöflichen Ordinariats vorliegt (vgl. § 6 Absatz 2 WahlO, § 24 Absatz 3 KGO). 

Auf die Wahl finden die Vorschriften der KGO, die Leit- und Richtlinien „Auf dem Weg zu einem immer größeren Wir“ Interkulturelle Pastoral in der Diözese Rottenburg-Stuttgart sowie die WahlO in ihren jeweils gültigen Fassungen Anwendung. 

Wir wünschen der Wahl einen guten Verlauf und ein Ergebnis, das dem Wohl der Gemeinden und der gesamten Diözese dient. 

Rottenburg a. N., den 25. März 2024 

Weihbischof Matthäus Karrer 
Bischofsvikar

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